Datenschutzgrenze

Allgemeine Fragen zur Ahnenforschung und alten Begriffen
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eltonfan
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Datenschutzgrenze

Beitrag von eltonfan »

Hallo,an alle Interessierten im Raum Saarland!
Die ASF -Arbeitsgemeinschaft für Saarländische Familienforschung - gibt bekannt :
Ab dem 01.01.2009 wird die Datenschutzgrenze geändert.Es muß dann auf den Ämtern Auskunft und Einblick gegeben werden,unabhängig ob verwandt oder nicht,über folgende Akten :
Geburten bis 1898
Heiraten bis 1928
Sterbefälle bis 1978
für alle Ahnenforscher ein weiteres,lohnendes Betätigungsfeld :book: :up:
lesen schadet der Dummheit

an seinen Vorfahren kann man nichts ändern....aber man kann mitbestimmen,was aus seinen Nachfahren wird
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Marcus
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Beitrag von Marcus »

Hui, das ist ja in der Tat interessant, das könnte mir bei einigen kleinen Lücken einfacher weiterhelfen.
Marcus
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bjew
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Beitrag von bjew »

Hallo,
evtl irgendwo entsprechende Hinweise anbringen - bekannte Datenschutzgrenzen -
in KB oder Portal ?
Bleibt gesund, Gruß
bjew (Bernhard) ------ derzeit fast nicht aktiv
System: Win10 auf Laptop mit i7 --- Ahnenblatt 2.74 (als Backup), 2.99[p] u. V3.56
Gast

Re: Datenschutzgrenze

Beitrag von Gast »

Tag,
eltonfan hat geschrieben:Hallo,an alle Interessierten im Raum Saarland!
Die ASF -Arbeitsgemeinschaft für Saarländische Familienforschung - gibt bekannt :
Ab dem 01.01.2009 wird die Datenschutzgrenze geändert.Es muß dann auf den Ämtern Auskunft und Einblick gegeben werden,unabhängig ob verwandt oder nicht,über folgende Akten :
Geburten bis 1898
Heiraten bis 1928
Sterbefälle bis 1978
gilt das nur für das Saarland oder allgemein?

und wo kann man das evtl. nachlesen?

Jean
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eltonfan
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Beitrag von eltonfan »

hallo "Gast"
die Meldung bekam ich erst vor zwei Tagen,also ganz neu.Ich denke man wird es in den nächsten Tagen bei der ASF nachlesen können!
Der Geltungsbereich ist im Moment nur für das Saarland.
lesen schadet der Dummheit

an seinen Vorfahren kann man nichts ändern....aber man kann mitbestimmen,was aus seinen Nachfahren wird
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Marcus
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Beitrag von Marcus »

bjew hat geschrieben:
evtl irgendwo entsprechende Hinweise anbringen - bekannte Datenschutzgrenzen -
in KB oder Portal ?
Ideal (und schon lange angestrebt) wäre ein Artikel für die KB. Zusammen mit den üblichen Datenschutzgrenzen und ggf. Hinweisen/Zusammenfassungen zu den Personenstandsgesetzen. Dazu kann ich auch noch ine Kopie eines Artikels mit Links liefern. Zum Schreiben komme ich selbst derzeit eher nicht.
Marcus
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Heiko10
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Beitrag von Heiko10 »

In einem anderen Forum wird auch diese Diskussion geführt. Hier der Link zum Forum:

http://forum.ahnenforschung.net/thread. ... andsgesetz

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