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 Bildrechte aus dem Privaten Fotoalbum?

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Reblin68






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PostPosted: 18.05.2020, 15:55    Bildrechte aus dem Privaten Fotoalbum?  Reply with quoteBack to top

Hallo, ich hoffe das Thema ist nicht zu heikel, deshalb schreibe ich es vorsichtshalber mal ins Smalltalk subforum. Es ist klar, dass es hier keine Rechtsberatung gibt. In der Forumssuche und auch im Internet habe ich nichts spezielles dazu gefunden. Nur allgemeine Infos über das "hochladen von Bildern im Intern", aber nichts speziel zur privaten Ahnenforschung bzw. den Ausdrucken der Tafeln und das Verteilen im Familiären umkreis.


In meiner Ahnentafel sind jetzt über 300 Personen über mehrere Generationen verteil. Der Stammbaum geht bis ins 19´Jahrundert zurück.
Jetzt habe ich Portrait Bilder, über den gesamten Stambaum verteil, von ca. 120 Personen aus dem eigenen alten Familien Fotoalbum eingescannt und in die Ahnentafel eingefügt. Teilweise sehr weit verwandte Personen, welche ich garnicht persönlich kenne und auch längst verstorbene Personen.

Jetzt die Frage:
Wie sieht es rechtlich aus, wenn ich die Tafel ausdrucke (Sanduhr-komplette Verwandschaft) und mir an die Wand hänge? Ich gehe davonaus, dass das was bei mir an der Wand hängt vollkommen unangetastet davon ist was die DSGVO oder sonst irgend ein Privatsphäregesetzt aussagt, ist das zu naiv? Muss ich erst jede einzelne (lebende) Person fragen, ob ich ihr Bild in die Ahnentafel einfügen darf?
Mir ist bewusst, dass einzelne Personen sagen können, dass ihr Bild nicht weiter gegeben werden darf und falls jemand möchte, dass sein Bild nicht verwendet wird, dann würde ich das aus höflichkeit auch machen, aber so lange es in meinen eigenen 4 Wänden bleibt, hat die Person keine rechtliche handhabe, richtig?

2. Frage: Wenn ich diesen Stammbaum jetzt ausdrucke und einer guten Bekannte/Verwandte schenke, die mir beim Erstellen des Stammbaums geholfen hat, gäbe es dabei ernsthafte rechtliche Probleme mit den Bildrechten? Könnte ein böswilliger Verwandte, der sich zufällig in diesem Stammbaum sieht, mir mit dem Anwalt drohen, bzw mich deshalb gleich Abmahnen?
Würde sich an der Rechtslage etwas ändern wenn ich meiner Bekannten den Stammbaum Ausdruck nur als "leihgabe" überreiche?


MfG

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bjew




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PostPosted: 18.05.2020, 18:46    (No subject)  Reply with quoteBack to top

Hallo,
beginnen wir mit dem 3. Absatz: was du in deiner Wohnung an die Wand hängst, ist deine Sache, geht niemanden etwas an, selbst wenn ein Besucher sich selbst erkennen würde. Er hat (und jetzt nagle mich nicht fest), vermutlich damals, als das Foto gemacht wurde, keine Einwände gehabt. Du kannst jedes Werk für den Eigengebrauch nutzen und kopieren, nur nicht veröffentlichen, nur eingeschränkt weitergeben.

Verstorbene haben keine individuelle Rechte am eignen Bild - wenn du es so ausdrücken willst, haben nur einen eingeschränkten Anspruch auf Datenschutz. Ich denke nicht, dass du an deine Wand einSchild hängen wirst, dieser Kerl hat dieses oder jenes angestellt - und selbst dann müsste eine betroffene Person (Abkömmling) Ansprüche geltend machen.

Internet ist immer eine kritische Sache, insbesondere, wenn der Zugang nicht passwort-geschützt ist - muß man sich dreimal überlegen. Im Familienkreis sollte es diesbezüglich wenig Probleme geben. Ich hab in meiner Veröffentlichung einen Fall, da hat eine Nichte darum gebeten, die Daten zu verbergen.

Bildrechte, ja da besten Probleme, einmal das Recht am eigenen Bild - das natürlich wieder eingeschränkt ist (Gruppenbild, klonkluende Einwilligung, ....), andererseits das Recht des Fotografen - also das Urheberrecht. Aber das sollte doch lösbar sein. Im Zweifel eine Version mit unkenntlich gemachten oder ohne Bilder. Aber wie immder, Bei Weitergabe an außensthende Personen das Recht lebender Personen beachten.

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Fridolin




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PostPosted: 18.05.2020, 20:07    (No subject)  Reply with quoteBack to top

Hallo Reblin68,

ich bin auch kein Jurist, aber deine Grundannahme, dass das Problem nur in der Veröffentlichung bestünde, möchte ich relativieren:

1. Es gibt inzwischen (Entwicklung der Rechtsgeschichte) einige Punkte, die schon das Aufnehmen von Bildern mit bis zu 2 Jahren Haft bewehrt: unbefugte Aufnahme aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich; Zurschaustellung der Hilflosigkeit einer Person (z.B. Opferfotos);
2. Es geht weiter mit Weitergabe eines herabwürdigenden Bildes oder Nacktheit unter 18 an Dritte: ebenfalls 2 Jahre; (siehe Wikipedia: Art. "Recht am eigenen Bild (Deutschland)").

Die Idee, dass manche Bilder aus Höflichkeit nicht gemacht oder weitergegeben werden dürfen, hat sich als nicht ausreichend erwiesen - darum wurde "aufgerüstet".

3. Die DSGVO gilt nicht im rein privaten Raum, solange also weder berufliche noch wirtschaftliche Aspekte eine Rolle spielen. Ich würde vorsichtig werden, wenn du deine Wohnung zur beruflichen Repräsentation benutzt und Besucher von außerhalb der Privatsphäre einlädtst. Ob Vereinssachen schon dazu gehören, weiß ich nicht.

4. Es gab schon Ärger mit Bildern, deren Veröffentlichung mal zugestimmt wurde, die aber nach Jahrzehnten wieder in die Öffentlichkeit gebracht wurden - das mussten die ursprünglich Zustimmenden nun nicht mehr dulden, weil das unerwartet kam.

5. Verstorbene haben kein Recht am eigenen Bild mehr - das vererbt sich meines Wissens nicht. Aber sie haben schon einen Anspruch darauf, dass sie nicht lächerlich gemacht werden.

6. Was die Urheberrechte angeht - da bin ich jetzt nicht drauf eingegangen; aber vor allem könnte deine Bekannte, die dir bei der Erstellung der Tafel geholfen hat, welche geltend machen - vor einer Veröffentlichung (mit und ohne Bildern) würde ich mich also mit ihr einigen.

Ich würde insgesamt nicht davon ausgehen, dass man hier am besten ein Rechtsgutachten einholt, sondern ein alter Brauch taxiert das offensichtlich Verbotene und zieht zwei Schritte vorher die halbwegs sichere Grenze. Das halte ich für pragmatischer: Und da spielt dann die Höflichkeit bzw. der Anstand wieder eine Rolle, weil die meisten von uns darauf verzichten werden, innerhalb der Verwandtschaft einen Streit anzufangen, der vor Gericht landen könnte. Das braucht man mit und ohne Rechtsfolgen nicht.

Auch nur eine Meinung.

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bjew




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PostPosted: 18.05.2020, 20:14    (No subject)  Reply with quoteBack to top

« Fridolin » wrote:


Auch nur eine Meinung.


womit du Recht hast.

Wo sind wir nur hingekommen, wo man selbst im privaten Bereich bald nicht mehr ohne Anwaltsriege zurecht kommt

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Reblin68






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PostPosted: 18.05.2020, 22:54    (No subject)  Reply with quoteBack to top

Danke! Die Antworten waren sehr aufschlussreich.

Ich wollte nur sichergehen, dass ich nicht etwas offensichtliches übersehen habe.

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