Abkürzungen in Kirchenbüchern

Allgemeine Fragen zur Ahnenforschung und alten Begriffen
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Chlodwig
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Re: Abkürzungen in Kirchenbüchern

Beitrag von Chlodwig »

Torquatus hat geschrieben: So scheint sich aus dem "Gerichtsmann" im Laufe der Zeit das Wort "Gerichts" herausgebildet zu haben, denn in Texten erscheint nach und nach immer häufiger nur noch "Gerichts" (nun ohne Abkürzungszeichen). In Texten heißt es dann "Hans Müller, des Gerichts zu Hintertupfing ehel: Sohn".
Das glaube ich jetzt allerdings nicht, da müßte man den ganzen Zusammenhang sehen.
Normalerweise muss es heißen Hans Müller, des Gerichts zu Hintertupfing ehel. Sohn des Sowieso. "Des Gerichts zu..." bezeichnet die Zugehörigkeit zu einer Obrigkeit.

Beispiel:
...2/4 Bauer und dies Gerichts Underthonn zu Ferzing... dann Mathiesen Liftl 2/4 Bauern zu Kapfham dieß Gerichts...
Gruß, Chlodwig
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christoph
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Beitrag von christoph »

Torquatus hat geschrieben:Hallo Christoph,
wir schrieben über Kirchenbücher. Und selbstverständlich meinte ich mit Schulen die, in denen damals Theologen ausgebildet wurden. :roll:
Chlodwig hat geschrieben: Ein weites Feld, aber wir suchen nicht nach Regeln, lieber Christoph.

Chlodwig
Hallo Torquatus, hallo Chlodwig,

Der Punkt geht an Euch! :D
Wenn man 17 Stunden auf den Beinen ist, sollte man eben doch nicht mehr schreiben. Aber nach einer aufreibenden Spätschicht – morgen, ach nee heute, ist Audit- les’ ich gern noch einwenig hier, um auf andere Gedanken zu konnen. Da hab ich doch was falsch aufgefasst. :roll:
Wenn ich mal Zeit hab – schmitzejupp wartet schon über einen Woche auf eine PN von mir - such ich Euch mal was raus. Ist schon korrekt, auch zu dieser Zeit gab es Regeln, nur hatte die wirklich jeder „drauf“? Bedenkt, die Schreiber waren Menschen, ein mit Fehlern behaftetes Produkt der Evolution.

Ä guts Nächtle
Christoph
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