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Bürokratie

Verfasst: 22.06.2007, 09:25
von Horst
Hi, ich bin da auf ein Problem gestoßen, dass Euch sicher bekannt ist. Nur wie umschifft man das bürokratische Problem?
Von einem Standesamt habe ich folgende Info bekommen:
"zur Erteilung von Personenstnadsurkunden kann gemäß § 61 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich die Urkunde bezieht... Andere Personen...haben nur dann ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen oder die schriftliche Vollmacht eines Berechtigten vorlegen...."
Nun kann ich keine Vollmacht vorlegen, wie in diesem Fall bei einem Kleinkind, dass um 1901 geboren und gleich wieder verstorben ist. Und seine Eltern ebenfalls nicht mehr leben.
Wie kann ich trotzdem Auskunft erlangen?
Aus Berlin habe ich erfahren, dass dort als Begründung Familienforschung nicht ausreicht.
Hilfe, wer kann helfen?????
Horst

Verfasst: 22.06.2007, 13:08
von bjew
Ja so ists, und ist die enge Auslegung der Vorschrift. "rechtliches" ist ja nicht gleichbedeutend mit "berechtigtes" Interesse, worunter man Familiensforschung verstehen kann. Aber vielleicht gibts noch Abkömmlinge dieser Eltern?

Verfasst: 22.06.2007, 13:39
von Hugo
Guten Tag
Nur am Rande, was z.B. ein rechtliches (berechtigtes) Interesse sein kann
Familienkrankheit
muß aber schon ziemlich gradlinieg sein
Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, sowie deren Geschwister
am besten mit Bescheinung des fragestellenden Artzes

Gruß Hugo

Verfasst: 22.06.2007, 14:33
von bjew
.... noch besser interpretierst du es mit Erbschaftsangelegenheiten.
Bei den Krankheiten würde ich eher drauf tippen, dass es auf das Verständnis des zuständigen Beamten ankommt.

mmh

Verfasst: 22.06.2007, 19:42
von Horst
Danke für die schnellen Antworten.
Übrigens scheinen diese Rechtsvorschriften ja nicht allgemeingültig zu sein. Parallel zu diesem Vorgang erhielt ich aus einem anderen Standesamt eine Urkunde zugeschickt.
Also die Urkunde auf die ich aus bin, ist ist eine Geburts- und Sterbeurkunde einer Tante von mir. Alle Geschwister sind mittlerweile verstorben. Es gibt nur noch Neffen und Nichten von ihr, die im gleichen Verwandschaftsverhältnis zu ihr stehen wir ich. Ist dann das eine gerade Linie und bin ich dann berechtig die Urkunde zu erhalten??
Erbschaft ist nicht, da diese Person wohl kaum ein Jahr alt geworden ist. Und Krankheit? Was soll das sein? Ebkrankheit über mehrere Generationen und dann von einem wenige Monate alten Baby?? Läßt sich schwer begründen. Wie umschifft ihr denn diese Schwierigkeiten sonst so.
Horst

Verfasst: 25.06.2007, 09:13
von bjew
Ha,ha.
Jeder hat mal gut und schlechte Tage. Auch Standesbeamte. Viel ist wohl Auslegungssache. Ansonsten bleibt wohl nur, am Ball zu bleiben, gelegentlich mit dem Sachbearbeiter zu kommunizieren und auf die Auswirkungen des aktuellen
Persondenstandgesetzes zu warten.
Horst hat geschrieben: Übrigens scheinen diese Rechtsvorschriften ja nicht allgemeingültig zu sein. Parallel zu diesem Vorgang erhielt ich aus einem anderen Standesamt eine Urkunde zugeschickt.
Doch das sind sie. Aber die Bundesvorschriften werden durch Landesvorschriften überlagert bzw. ergänzt. Ausgeführt werden sie schliesslich auf kommunaler Ebene. Und da ist nun wirklich nicht zu erwarten, dass alle gleich handeln.

Verfasst: 02.08.2007, 16:05
von Horst
Hi Leute,
recht vielenDank für die Hinweise. Ich habe meine Urkunden in dem o.g. Fall erhalten.
:-)
War dann doch noch recht einfach.
Aber solche Rechtsvorschriften können in manchen Fällen doch die ganze Ahnenforschung erheblich behindern. Findet Ihr nicht auch? Daher frage ich mich ob es dazu nicht bereits Initiativen gibt die solche Schwierigkeiten für die Ahnenforschung beseitigen sollen. Kennt jemand soche Aktivitäten und kann man die unterstützen??

Verfasst: 02.08.2007, 17:36
von Marcus
Falls es solche Initiativen wirklich geben sollte, würde ich mir davon nicht allzuviele Erfolgschancen versprechen. Der Schutz (v.a. noch lebender Personen) und deren Interessen wird immer Vorrang vor den Interessen von (Hobby-) Familienforschern haben. So nett die Forschungen für uns sind, es sind keine Aktivitäten für das "Gemeinwohl", sondern dienen Vorrangig der Befriedigung persönlicher Neugier.
Marcus

Verfasst: 14.08.2007, 10:39
von Horst
Hi Marcus,
ja, so hatte ich es mir schon gedacht. Aber das kann natürlich eine Menge Frust bei uns auslösen. denn u.U. kommen wir dann mit den Forschungen dann nicht weiter. :x: Und so hatte ich die Hoffnung, dass jemand (evt. ein Jurist) bereits für uns Türen öffnen hilft.

Verfasst: 16.11.2007, 11:14
von Lexi
Also zu meiner - geringen - Erfahrung zählt auch, dass man normalerweise bei Standesämtern nur ein Anrecht darauf hat, die Daten direkter Vorfahren (Eltern - Großeltern - Urgroßeltern etc.) zu erfragen und Auskunft zu erhalten. Wenn Du zu den Daten einer Tante Auskunft erhalten hast, ist das schon sehr ungewöhnlich. Ich hatte das nämlich versucht bei einem Bruder meiner Mutter, der bereits verstorben ist und keine Auskunft bekommen mit dieser Begründung.