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Eintragungsproblem

Verfasst: 19.08.2007, 10:57
von Rechner
Hallo,
ich habe ein kleines Eintragungsproblem mit Nachnamen.
Der Fall: unverheiratetes Paar hat 2 Töchter, selbstverständlich mit dem Nachnamen der Mutter. 15 Jahre später heiraten die Eltern und die Kinder werden von ihrem leiblichen Vater adoptiert, sie tragen fortan den Nachnamen des Vaters. Welchen Namen erfasse ich denn am besten im Ahnenblatt?
Danke für Eure Hilfe, Grüße Bernd

Verfasst: 19.08.2007, 11:17
von Hugo
Guten Tag Bernd
Ich würde den 15 Jahre später durch die Adoption angenommenen Namen nehmen.
Den ursprünglichen Geburtsnamen in die Anmerkungen und Quellen schreiben
etwa so:
// vertrauliche Anmerkungen:
Else war adoptiert
Leibliche Mutter: ... ...
Leiblicher Vater ... ...

// vertrauliche Quellen:
Adoptionsurkunde von .....

Der angenommene Adoptionsname ist der richtige Geburtsname, der in allen Akten so geführt wird
Der vorherige Geburtsname steht nur noch in Akten, die unter Verschluß liegen

Gruß Hugo

Verfasst: 19.08.2007, 11:25
von Claro
Hallo Bernd,

Ahnenblatt ist so freizügig und erlaubt jegliche Eingaben. Von Ahnenblatt hast Du also keine größeren Probleme zu erwarten, egal, wie Du es machst. (Außer eben Geburtsnamensvorschlag von Kindern, wenn es in einigen Jahren mal soweit sein sollte.)

Wenn Du Dich allerdings etwas mehr mit der Ahnenforschung beschäftigst und z.B. mit Standesämtern kommunizieren mußt, dann wirst Du feststellen, daß fast überall vom GEBURTS- und nicht vom Nachnamen die Rede ist.
Es hilft beim Suchen nach weiteren Quellen und auch beim Austausch von Daten unter Ahnenforschern sehr, wenn stets der Geburtsname verwendet wird und nicht der Name nach Ehe, Scheidung, Wiederheirat, Witwerschaft, etc.

Geburtsname ist der Name, der in der allerersten Urkunde eines Menschen, nämlich in der Geburtsurkunde steht.

D.h. in Deinem Falle: Kannst Du feststellen, ob bei DIESER Adoption durch den eigenen Vater die Geburtsurkunde geändert wurde?

Ansonsten würde ich es nur in den Anmerkungen beschreiben.

Verfasst: 19.08.2007, 16:27
von Hugo
Guten Tag
Entschuldige bitte Claro, wenn ich Dich hier etwas korrigiren muß
Claro hat geschrieben:Geburtsname ist der Name, der in der allerersten Urkunde eines Menschen, nämlich in der Geburtsurkunde steht
Durch eine Adoption bekommt eine Person eine komplett neue Identität mit komplett neuen Papieren
Ebenso einer neuen Geburtsurkunde

Nur in der Abstammungsurkunde gibt es dann noch einen Randvermerk auf die leiblichen Eltern und einen zweiten Randvermerk zur Adoption mit der Aktennr. des Gerichtes
Der Ursprüngliche Geburtsname taucht nirgens mehr auf außer in den Gerichtsakten.
Und an die ran zu kommen, ist sehr kostspielig und vor allem schwierig um nicht zu sagen fast unmöglich

Gruß Hugo

Ergänzung:
Außerdem kommt der optische Aspekt in den Tafeln auch noch zum tragen
Wir Hobbyforscher wissen häufig mehr, als andere über unsere Familie
So wissen viele gar nicht, das eine Person adoptiert ist und vorher einen anderen Namen hatte
Auch nur sehr wenige "Adoptierte" können damit umgehen, wenn andere dovon erfahren
Sie fänden es überhaupt nicht lustig, wenn dieses plötzlich in den Tafeln erscheinen würde

Verfasst: 19.08.2007, 16:51
von Boro
Hallo
kann ein leiblicher Vater sein eigenes Kind adoptieren ?
Es ist wie Claro schreibt, wurde die Geburtsurkunde geändert, was steht im Personalausweiss der Kinder.
Da wir auch erst nach der Geburt unseres Sohnes geheiratet haben, erhielt er eine neue Gebursturkunde mit neuem Geburtsnamen und die allererste Urkunde wurde ungültig. ( haben aber nicht 15 Jahre sondern nur 10 Monate gewartet )
PS. habe festgestellt das in meinem Ahnenblatt doch einige Kinder vor der Hochzeit geboren wurden.

Verfasst: 19.08.2007, 16:58
von Hugo
Guten Tag Boro
Boro hat geschrieben:kann ein leiblicher Vater sein eigenes Kind adoptieren ?
Ja, das sollte er sogar
Ansonsten hat, wie in Deinem Beispiel, das Kind keine Erbrechte vom Vater

Gruß Hugo

Verfasst: 19.08.2007, 17:31
von Boro
Hallo Hugo
habe das unter www.adoption.de gefunden.

Muss der Freund das eigene Kind adoptieren, wenn wir nach der Geburt des Kindes heiraten?
Die Antwort ist nein, wenn der leibliche Vater (Freund) die Vaterschaft zu dem Kind anerkannt hat.

Es gibt häufiger die Situation, dass ein unverheiratetes Paar ein Kind bekommt und sich später dazu entschließt, zu heiraten. Das Kind wird automatisch ehelich und erhält einen gemeinsamen Ehenamen, wenn der Vater und zukünftige Ehemann die Vaterschaft zu dem Kind anerkannt hat. Diese Vaterschaftsanerkennung erfolgt vor dem Standesamt des Wohnortes. Sie ist kostenlos und kann schon während der Schwangerschaft erfolgen. Für die Anerkennung nimmt man seine Geburtsurkunden und Personalausweise mit. Die Vaterschaft wird wirksam, wenn das Kind geboren ist und der Standesbeamte des Geburtsortes die Vaterschaftsanerkennung in den Geburtseintrag des Kindes einträgt.

da ich die Vaterschaft anerkannt habe wurde mein Sohn automatisch ehelich.
Ob das auch bei Rechner seinem Problem so ist, kann ich nicht sagen.

Verfasst: 19.08.2007, 17:59
von Hugo
Guten Tag Boro
Entschuldige bitte, hab falsch gelesen :oops:
Es dreht sich ja um Deinen Sohn
Da kommt ja das Adoptionsrecht nach 1972 zum tragen

Wir sind zur Zeit mit dem Recht vor 1972 beschäftigt, das ich daran gar nicht dachte

Gruß Hugo