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774: Wie jemand für tot erklären, ohne ein Datum zu kennen?

Verfasst: 12.01.2009, 15:03
von kbn
das Problem hat glaube ich jeder, der seine Daten im Internet publizieren will, es gibt Probanden, die sind "sicher" gestorben, aber ich kenne weder Geburtstag noch Todestag, nicht mal ein Jahr.

Was gebe ich ein, damit der Datenschutzmechanismus die Person für tot hält und bei der html-Ausgabe berücksichtigt?

Verfasst: 12.01.2009, 15:13
von bjew
Hallo,
ich setze z.B. ein "?" rein, oder wenn einen Zeitraum wie von "vor xxx" oder zwischen xxx bis xxx

Verfasst: 12.01.2009, 15:36
von kbn
Hallo Bernhard,
Danke für den Tip, nur bei mir funktioniert er nicht !!

Verwende die neueste Version 2.56, wenn ich in das Datumsfeld z.B. "vor 2009" reinsetzte, wird der Proband bei der Websiteausgabe genannt.

Wenn ich ein "?" oder das Wort "tot" reinsetzte (natürlich ohne Anführungszeichen), wird er bei der Websiteausgabe nicht genannt.

Das Programm will ultimativ eine Zahl sehen, nur wenn ich keine weiß ?, was dann?

Was läuft da falsch ??

Verfasst: 12.01.2009, 15:45
von bjew
keinerlei Zeitraum bekannt?
sonst müsste "vor 2009" oder "nach xxx" funktionieren (xxx ist irgend ein Jahr)

Verfasst: 12.01.2009, 16:46
von opa-günni
kbn hat geschrieben: Das Programm will ultimativ eine Zahl sehen, nur wenn ich keine weiß ?, was dann?
Was läuft da falsch ??
Hallo kbn,

wie wäre es mit "ca.12.2008", sodass Du 8 Zeichen und jeweils einen Punkt hast, also insgesamt 10 Zeichen. Anstatt ca. er (errechnet-wäre evtl. auch möglich!) Ist das möglich :?: :?: :?: :!:

Verfasst: 12.01.2009, 17:08
von kbn
NaJa, es sieht natürlich nicht sehr professionell aus, wenn in der publizierten Website bei einer Person, die irgendwo 1800tuback verstorben sein muß, eine aktuelle Jahreszahl auftaucht. Also wenn man generell keine Zahl oder keinen Zeitraum weiß, sollte man auch keine reinschreiben, alles andere führt doch zu Irritationen.

Also ideal wäre, wenn das Datumsfeld schon keine anderen Anweisungen verarbeitet, wenn da ein Kontrollkästchen wäre, wo man nen Hacken reinsetzt und den Probanden damit für tot erklärt.
Könnte man das nicht in den Wunschzettel aufnehmen?

Verfasst: 12.01.2009, 17:13
von Ahrweiler
Hallo zusammen

Ich schreib einfach unbekannt hinein und klicke auch verstorbrn an sonst fragt mich mein PC "alter 150 Jahre kann nicht sein"

LG
Franz Josef

Verfasst: 12.01.2009, 17:15
von kbn
wo klickst Du bitte bei Ahnenblatt "verstorben" an?

Verfasst: 12.01.2009, 18:35
von Ahrweiler
Hallo kbn

Tut mir leid,das geht bei Ahnenblatt nicht.Ich hab ja meinen Stammbaum be MyHerritage stehn und da geht das.

LG
Franz Josef

Verfasst: 12.01.2009, 19:08
von Nachfahre
Hallo,
sobald man etwas in das "gestorben" Feld einträgt, sind die Verwandten tot. (war das jetzt zu sarkastisch? )

Also ein Punkt "." oder "..." oder ein Kreuz reicht und die Person wird als verstorben behandelt.

- Othmar

Verfasst: 12.01.2009, 22:39
von kbn
Hallo Othmar,
es tut mir leid, aber das kann ich nicht bestätigen !!, zumindest nicht für das hier diskutierte Programm "Ahnenblatt".

Es sei denn, es gibt eine undokumentierte Option, die ich nicht kenne.
Bitte klär mich auf !!

Verfasst: 12.01.2009, 23:39
von Nachfahre
Hallo kbn

ich kann Deine Nicht-Bestätigung nicht bestätigen.
Bei mir sind die Leute Mause-tot oder noch töter.

Es reicht ein beliebiger Eintrag im Feld "gestorben am" oder "gestorben in" und die Person ist laut AB nicht mehr unter uns, bzw "6 feet" unter uns.

AB kann natürlich bei einem "..." nicht ausrechen, wie lange die Person schon tot ist. Deshalb reagiert der Datenschutz auch empfindlich und kategoriert den Toten in "noch nicht lange genug tot um Daten zu zeigen"

- Othmar

Verfasst: 13.01.2009, 07:31
von kbn
Hallo Othmar,
das ist aber jetzt eigenartig, dann gäbe es im Ahnenblatt zwei Zustände von tot?, so nach dem Motto "nur tot" und "mausetot?

Woran erkenne ich denn jemanden, der nur "einfach tot" ist (kann ihn ja nicht fragen?). Diese Eigenschaft wird doch nur bei der Datenschutzfunktion ausgewertet, oder?

Frage bleibt bestehen: Kann ich im Ahnenblatt jemanden im datenschutzrechtlichen Sinne (so daß er bei der Website-Ausgabe genannt wird) für tot erklären, ohne eine konkrete Jahreszahl einzutragen?

Verfasst: 13.01.2009, 12:19
von Torquatus
Hallo kbn,

eine Person hängt ja nicht als Insel im luftleeren Raum. Daher gibt es anhand der Daten verknüpfter Personen immer Anhaltspunkte, wann jemand gelebt hat, so dass man mit gutem Willen stets Ungefährwerte ermitteln und erfassen kann.

Eine Person ist nicht nach dem Tod der Mutter geboren, nicht mehr als ein Jahr nach dem Tod des Vaters, kann keine 50 Jahre jünger/älter als die Geschwister sein, kann kaum 50 Jahre älter sein als sein Ehepartner, kann kaum 60 Jahre älter sein, als seine Kinder, usw. usw.

Ich finde, dass Ungefährwerte (z.B. * vor 1613 + nach 1678) regelmäßig besser sind, als gar keine Angaben. In Heiratseinträgen finde ich häufig Hinweise darauf, ob die Eltern der Brautleute noch leben oder bereits verstorben sind. Steht z.B. vor dem Namen der Mutter ein +, dann erfasse ich als Todesdatum "vor 1867", wenn die Trauung in 1867 stattfand und beim Vater ohne + erfasse ich "nach 1867". Stelle ich später fest, dass der Vater 1869 noch lebte (weil er Pate beim Enkel war) ändere ich das Sterbedatum in "nach 1869", usw.

Das ist zwar alles nichts Genaues, aber solche Aufzeichnungen haben sich schon sehr oft als hilfreich erwiesen. Zumindest werde ich einer Person mit gestorben "vor 1867" keine Ereignisse zuordnen, die nach 1867 stattfanden. Und würde in diesem Beispiel der Vater ab 1867 eine weitere Ehe eingehen, wäre ich mir bei der Zuordnung dieser Heirat zu ihm "sicherer".

Fazit: Da es so gut wie nie vorkommt, dass alle Vorfahren und Nachfahren einer Person keine Daten haben, lassen sich "Ungefährdaten" in den allermeisten Fällen ermitteln.