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Vorbehaltsmann

Verfasst: 04.10.2012, 19:46
von Jowe
Guten Abend.

In einer Heiratsurkunde aus dem Jahre 1871 wird der Vater der Braut, einundfünfzig Jahre alt zum Zeitpunkt der Heirat seiner Tochter, als "Vorbehaltsmann" bezeichnet.

Die Internetsuche weist einige Links aus, wo dieser Begriff genannt und eine Erklärung gesucht wird, jedoch keine Erklärung des Begriffs selbst.

Kennt jemand die Bedeutung dieses Begriffs "Vorbehaltsmann"?


Besten Dank,

jowe

Verfasst: 06.10.2012, 12:32
von Jowe
So, ich antworte mir mal selber falls jemand an der Antwort interessiert ist. Habe eine Antwort in einer genealogischen Liste erhalten.

Ein Vorbehaltsmann ist bzw. war ein Bauer, der seinen Hof weitergab, sich aber einen Vorbehalt, also ein Einkommen aus dem Hof sicherte, um leben zu können. Sozusagen eine lebenslange Rente.

jowe

Verfasst: 06.10.2012, 19:54
von bjew
Danke, weder Gebr. Grimm noch das Deutsche Rechtswörtbeuch gaben das her