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Auf ein Wort

Verfasst: 04.05.2014, 00:30
von Obelix
Hallo,

ich bitte um Lesehilfe beim Geburtseintrag der Barbara Zettl vom 27. November 1872.

Es geht um den lateinischen Text.

Ich lese:
? proles per matrimonium die 28. Januarii 1873 subsecutum legitimate
est, vide Mat. cop: Tom: VII pag: 348. Wie heißt das erste Wort?

Hier der Link: https://digi.ceskearchivy.cz/DA?lang=cs&menu=3&id=4362
danach links unten auf Seite 124 scrollen. Der letzte Eintrag auf dieser Seite.

Im voraus vielen Dank für die Hilfe.

Grüße

ulli

Verfasst: 04.05.2014, 10:23
von johannesson
HAere....
Reinhard

Verfasst: 05.05.2014, 00:02
von Obelix
Hallo Reinhard,

danke für die Hilfe.

Da ich Latein nicht beherrsche, habe ich Haere in ein Übersetzungsprogramm eingegeben und erhalte dafür u.a. folgende Übersetzungen: hängen, hängen bleiben, kleben, stecken bleiben, verharren.

Was soll das Wort Haere im Text "das Kind wird durch die Eheschließung legitimiert" ausdrücken?

Grüße

ulli

Verfasst: 05.05.2014, 08:06
von johannesson
Da muß ich jetzt leider auch spekulieren...
Entweder habe ich doch falsche gelesen, aber mir fällt kein anderes (ähnl.) lateinisches Wort ein. Da es anscheinend etwas Zusammenhängendes bedeutet könnte man frei übersetzen: das dazugehörige Kind... in diesem Zusammenhang stehende Kind...., gemeinsame Kind (würde ich fast bevorzugen)...etc.
Wegen der schon länger zurückliegenden Schulzeit sind meine Lateinkenntnisse auch nicht mehr so toll....
Aber es gibt hier ja noch mehr Lateiner, evtl. auch mal einen Pfarrer fragen...
Reinhard

Verfasst: 06.05.2014, 00:06
von Obelix
Hallo Reinhard,

nochmals Dank für deine Mühe.

Grüße

ulli

Verfasst: 16.05.2014, 06:17
von Chlodwig
hallo uli,
stell doch mal bitte ein bild von dem satz hier ein

Verfasst: 17.05.2014, 00:13
von Obelix
Hallo Chlodwig,

anbei das Bild.

Der Link für das Originalbild, Seite 124:
https://digi.ceskearchivy.cz/DA?lang=cs&menu=3&id=4362

Grüße

ulli

Verfasst: 17.05.2014, 22:25
von Kinglouis
Hallo Obelix,
den Satz lese ich folgendermaßen:
"Haec proles per matrimonium die 28. Januarii 1873 subsecutum legitimata est, vide Mat(triculam). cop(ulationum): Tom: VII pag: 348."

Das sollte dann wohl bedeuten: "Dieses Kind wurde durch die nachfolgende Eheschließung am 28. Januar 1873 legitimiert (=zu einem ehelich geborenen Kind gemacht), siehe Heiratsmatrikel Band VII, Seite 348."

Dort findet sich tatsächlich die Trauung eingetragen; hier der Link (Bild Nr. 351):
https://digi.ceskearchivy.cz/DA?lang=de&menu=3&id=4380

Viele Grüße,
Kinglouis

Verfasst: 18.05.2014, 10:20
von Chlodwig
Kinglouis hat geschrieben: Haec proless
Das dachte ich mir. Genau deswegen habe ich nach dem Bild gefragt :?
(Kann selbst aber wegen Geräteumstellungen nur bedingt mitlesen...)

Verfasst: 18.05.2014, 23:48
von Obelix
Hallo Kinglouis und Chlodwig,

besten Dank für eure Hilfe. Werde dann Haec nehmen.

Grüße

ulli