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Verfasst: 31.10.2017, 22:42
von bjew
Hallo, fürs Lesen bedarf es keines Dankes 😂😎 -allenfalls für brauchbare Antworten.
meiner bescheidenen Meinung nach gehört da die zivielrechtliche Trauung rein.
Die kirchliche kannst als 2. Eintrag oder nachrichtlich in Anmerkungen hinterlegen

Verfasst: 01.11.2017, 11:33
von Fridolin
Hallo Frank,

in der Genealogie ist es üblich, dokumentierte Daten zu sammeln - zu denen es also etwas Schriftliches gibt. Vielleicht hilft das bei der persönlichen Entscheidung.

Rechtlich ist es ja klar: Vor dem Gesetz gilt die standesamtliche Trauung. Nachdem die Standesämter so um 1870 allgemein eingeführt waren, gab es bis vor wenigen Jahren in DE das Verbot eine kirchliche Trauung ohne vorige standesamtliche durchzuführen - damit eben die standesamtliche Trauung sich als die relevante durchsetzen konnte. Das ist inzwischen längst so, und erst vor wenigen Jahren wurde dieses Verbot aufgehoben - wobei die evang. Kirche eine Selbstverpflichtung ausgesprochen hat, das weiterhin so zu handhaben: Du kannst dort in DE auch weiterhin nicht rein kirchlich heiraten, um z.B. im vorgerückten Lebensabschnitt eine Witwenrente behalten zu können. Die katholische Kirche hat ein etwas anderes eigenes Rechtsverständnis, so dass sie eine Ehe erst als gültig ansieht, wenn sie auch kirchlich geschlossen oder kirchlich anerkannt ist.

Was vor 1870 war, ist umgekehrt auch klar: Da waren die kirchlichen Eintragungen zugleich standesamtlich relevant, solange es noch keine Standesämter vor Ort gab. Hier und da kamen Abschriften der kirchl. Trauung ans Rathaus o.ä. (kenn mich da nicht so gut aus). Wenn du deine Familie also in die Tiefe verfolgst, wird es ab einem best. Punkt sowieso nur um kirchliche Trauungen gehen. Siehe Satz 1.

Frido