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Namenseingabe

Verfasst: 25.05.2020, 16:20
von JuppHO
Hallo, ich bin neu hier und hab als erstes eine Frage zum Namen:
Erscheint im Ahnenblatt z. B. bei Frauen immer der Geburtsname,
oder bei Namensänderung bei nichtehelichen Kindern?

Kann ich das ändern?

VG Jupp

Verfasst: 25.05.2020, 19:35
von bjew
Hallo Jupp,
neuer Versuch.

Also, erst mal willkommen im Forum.

Dann , welche Version von Ahnenblatt hats du .... ?

dann, Ja, im Prinzip.

Das Thema ist nicht ganz einfach zu beantworten und hängt vom der Recht des Gebietes ab, aber auch vom Zeitpunkt der Änderung.

Das Thema ist hier im Forum bereits vielfach diskurtiert, kann also einiges dazu hier in Erfahrung gebracht werden.

Aber ganz kurz , mittelkurz ....

Ahnenblatt geht nach dem traditionnellen Schema vor: Ehefrau behält den Mädchen-/Geburts-/Vaternamen und wird bei Eheschließung beibehalten - woher soll Ahnenblatt auch wissen ... (wie folgt)

Gegen wir jetzt in Annäherung von deutschem Recht aus, andere Länder haben abweichende Regelungen.

Bis vor etlichen Jahren, wurde von der Ehefrau ganz automatisch, durch Recht bestimmt, der Name des Gatten als Ehe-/Familiennamen (Vorsicht: Unterschied) angenommen. So ist es auch noch heute, wenn nicht eine der anderen Möglichkeiten aktiv gewählt wird.

Die Ehepartner haben heute die wunderlichsten Kombinationsmöglichkeiten zur Namenswahl, ist ein Thema für sich, wurde hier aber nicht gefragt.

Wesentlich ist aber, es gibt einen Ehenamen, es gibt einen Familiennamen, es gibt 2 Geburtnamen. Geburtsnamen bleibt lebenslang erhalten und haften wie Kleber an einem.

Im Rahmen der Eheschließung kann (heute) der Familiennamen eines der Partner vom anderen angenommen werden, ist aber erst erforderlich, wenn das erste Kind eingetragen wird. Den eigenen Namen kann der jeweilige Partner behalten. (Unterschied!)

Nichteheliche Kinder erhalten den Namen der Mutter. Die Änderung des Namens erfolgt nur auf Antrag! (Aber da gibt es verschiedene Ausprägungen, Gründe .... sind aber auch im Forum angesprochen).

Aus meiner Sicht, die jedoch nicht bindend ist, ist in Ahnenblatt wie folgt einzutragen:

Bei Version 3.x , volle Eingabemaske
Bei jeder Person der Geburtsnamen, darüberhinaus gibt es im Tab "Name" in der rechten Spalte ein Feld "Ehename"
weiterhin gibt es im oberen Bereich Fakten, dort ebenfalls wieder "Namen"

d.h. du kannst dich austoben, so viel du willst, ich würde das aber zusätzlich in den Notzen und Quellen festhalten