doppelter Programmeintrag von Muter und Kind

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gnob
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doppelter Programmeintrag von Muter und Kind

Beitrag von gnob »

Hallo,

ich nutze Version 3.15 und habe folgendes Problem:

Ein Kind hat einen leiblichen und einen Adoptivvater.

Das Kind habe ich beim Adoptivvater und der Mutter entsprechend eingetragen.
Dann fehlt jedoch noch die Verküpfung zum leiblichen Vater.
Trage ich bei der Mutter bzw beim leiblichen Vater das Kind ein wird die Mutter und das Kind doppelt in den Listen rechts angezeigt.

Wenn ich am Kind ein weiteres Elternpaar anlege und dort nur den leiblichen Vater eintrage wird in der Liste "[unbekannt]" für die Mutter angezeigt obwohl diese ja bekannt ist. Tage ich den Namen der Mutter dort ein werden Mutter und Kind in den Listen wieder gedoppelt.

Nun ist die Frage ob dies ein (Denk-)Fehler von mir oder ein Bug ist?

Wäre super wenn mir jemand einen Tipp geben kann.

Danke
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Fridolin
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Beitrag von Fridolin »

Hallo gnob,

ich würde das auch gerne herausfinden: Ist das eher eine Unzulänglichkeit im System von Ahnenblatt oder muss das so sein?

Bei Ahnenblatt haben Kinder immer Elternpaare - seit AB 3.x auch mehrere. Aber 3 Eltern werden behandelt wie zwei Elternpaare - und du kannst dir nur aussuchen, ob du den einen Elternteil doppelt nimmst oder in Kauf nimmst, dass das eine unvollständige Elternpaar mit N.N. (unbekannt) ergänzt wird. Mir gefällt das auch nicht, aber ich kann nicht ermitteln, ob das eine Einschränkung des GEDCOM-Standards ist, an den Ahnenblatt sich ja sehr stark anlehnt, oder ob das eine Designschwäche des neuen Ahnenblatts ist.

Ich hatte das Problem gerade erst hier verhandelt: http://www.ahnenblattportal.de/viewtopic.php?t=7981
(im englischsprachigen Support-Teil des Portals)
Kinder müssen nicht doppelt aufgenommen werden, tauchen aber möglicherweise doppelt in irgendwelchen Navigationen auf, auch wenn sie nur einmal vorhanden sind.

Tja? :roll:
Zuletzt geändert von Fridolin am 02.09.2020, 02:40, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Fridolin »

Wäre womöglich ein Grund, mal @DirkB zu bitten, zu dem Thema Stellung zu nehmen.

Edit:
Ein paar Fälle, die man gern sauber abbilden würde:
a) Stiefvater/-mutter, also 2 leibliche Eltern plus ein Stiefelternteil; könnte man auch komplett ohne Eintragung lassen, weil sich der Sachverhalt aus den restlichen Daten (2. Ehe etc.) ergibt;
b) Adoption durch einen Stiefelternteil: Ergibt sich nicht automatisch und hat natürlich beim Erbe eine Bedeutung;
c) Adoption durch fremdes Elternpaar: Lässt sich bereits sauber abbilden, hoffe ich;
d) Adoption durch fremde Einzelperson: Ist rechtlich vermutlich möglich (oder zumindest gewesen), wird aber durch AB derzeit noch immer durch einen zweiten "unbekannten" Elternteil ergänzt, den es gar nicht geben muss, oder?
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