Hallo zusammen,
während es bis vor 100 Jahren normal war, im Wohnhaus geboren zu werden und zu versterben, ist es ja in den vergangenen Jahrzehnten immer häufiger der Fall, dass dies beides im Krankenhaus der nächstgelegenen Stadt passiert.
Erfasst ihr nun in diesen Fällen den Ort des Krankenhauses als Geburts- und Sterbeort, oder den Wohnort (Geburt: der Eltern, Tod: des Probanden)?
Während das erste sachlich korrekt ist, verzerrt das doch die Vorstellung über das Leben der Person, denn meist leitet man gedanklich vom Geburts- und Sterbeort doch auch eine Vorstellung über den Wohnort der Person ab.
Ein Meinungsbild würde mich interessieren
Angabe Geburts- und Sterbeort
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nicnamejue
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katlaue
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Re: Angabe Geburts- und Sterbeort
Hallo nicnamejue,
ich erfasse den Ort so, wie er in den Urkunden angegeben ist. Abweichende Informationen zum eigentlichen Wohnort trage ich dann im Feld "Wohnort" ein.
Viele Grüße
Katharina
ich erfasse den Ort so, wie er in den Urkunden angegeben ist. Abweichende Informationen zum eigentlichen Wohnort trage ich dann im Feld "Wohnort" ein.
Viele Grüße
Katharina