Hallo Jürgen,
Fall 2 ist doch unstrittig:
Ein Kind aus einer unehelichen Beziehung (o-o). Es ist dokumentiert, dass der Vater Alimente zahlt, daher ist auch der Name des Vaters bekannt.
Welchen Familiennamen das Kind trägt, hängt davon ab, wann die Geburt war. Früher erhielten Kinder im Allgemeinen den Namen des unehelichen Vaters, wenn der zum Geburtszeitpunkt bekannt war. Heute, bzw. seit ca. Mitte des 19. Jahrhunderts (zumindest in Bayern), erhalten uneheliche Kinder immer den Namen der Mutter und behalten den auch, wenn es keine weiteren juristischen Vorgänge gibt.
Fall 1:
Das Kind hat biologische Eltern und Adoptiveltern, die in diesem Fall aus der Verwandtschaft stammen. Hier gilt das oben gesagte.
Du kannst beides in AB erfassen und eindeutig dokumentieren, musst dich aber in Tafeldarstellungen für ein "primäres Elternteil" entscheiden.
Gruß
Armin
Adoptionen
- ahnenarmin
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Frank Cella
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Re: Adoptionen
und nochmal ein Hinweis zu der Adoption eines Erwachsenen:
Bei der Adoption eines Erwachsenen bleiben die Verbindung zu den biologischen Eltern bestehen!!
Hier müsste Ahnenblatt an die rechtliche Situation angepasst werden.
Bei der Adoption eines Erwachsenen bleiben die Verbindung zu den biologischen Eltern bestehen!!
Hier müsste Ahnenblatt an die rechtliche Situation angepasst werden.