Hallo Jürgen,
Fall 2 ist doch unstrittig:
Ein Kind aus einer unehelichen Beziehung (o-o). Es ist dokumentiert, dass der Vater Alimente zahlt, daher ist auch der Name des Vaters bekannt.
Welchen Familiennamen das Kind trägt, hängt davon ab, wann die Geburt war. Früher erhielten Kinder im Allgemeinen den Namen des unehelichen Vaters, wenn der zum Geburtszeitpunkt bekannt war. Heute, bzw. seit ca. Mitte des 19. Jahrhunderts (zumindest in Bayern), erhalten uneheliche Kinder immer den Namen der Mutter und behalten den auch, wenn es keine weiteren juristischen Vorgänge gibt.
Fall 1:
Das Kind hat biologische Eltern und Adoptiveltern, die in diesem Fall aus der Verwandtschaft stammen. Hier gilt das oben gesagte.
Du kannst beides in AB erfassen und eindeutig dokumentieren, musst dich aber in Tafeldarstellungen für ein "primäres Elternteil" entscheiden.
Gruß
Armin
Adoptionen
- ahnenarmin
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Frank Cella
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Re: Adoptionen
und nochmal ein Hinweis zu der Adoption eines Erwachsenen:
Bei der Adoption eines Erwachsenen bleiben die Verbindung zu den biologischen Eltern bestehen!!
Hier müsste Ahnenblatt an die rechtliche Situation angepasst werden.
Bei der Adoption eines Erwachsenen bleiben die Verbindung zu den biologischen Eltern bestehen!!
Hier müsste Ahnenblatt an die rechtliche Situation angepasst werden.
- DirkB
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Re: Adoptionen
Und das bedeutet was ...?Frank Cella hat geschrieben: ↑02.03.2026, 10:29 Hier müsste Ahnenblatt an die rechtliche Situation angepasst werden.
- Dirk
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Re: Adoptionen
Hallo Frank,
die Verbindung zu den biologischen Eltern bleibt immer bestehen. Sonst müsste man ja die DNA austauschen.
Durch Adoption. Pflegschaft, nachträgliche Eheschließung etc. ändert sich lediglich die RECHTLICHE Situation.
Und die kannst du in AB doch in diversen Variationen alle erfassen (leibliche Eltern, Adoptiveltern(teile), Pflegschaften, Vormundschaft etc.).
Die korrekte Erfassung liegt nur am Anwender.
Dabei sollte man unbedingt beachten, das man eine Person nur einmal eingibt und dieser Person dann, sollte sie mehrere Positionen einnehmen dann mehrere Verbindungen zuweist.
Gruß
Armin
die Verbindung zu den biologischen Eltern bleibt immer bestehen. Sonst müsste man ja die DNA austauschen.
Durch Adoption. Pflegschaft, nachträgliche Eheschließung etc. ändert sich lediglich die RECHTLICHE Situation.
Und die kannst du in AB doch in diversen Variationen alle erfassen (leibliche Eltern, Adoptiveltern(teile), Pflegschaften, Vormundschaft etc.).
Die korrekte Erfassung liegt nur am Anwender.
Dabei sollte man unbedingt beachten, das man eine Person nur einmal eingibt und dieser Person dann, sollte sie mehrere Positionen einnehmen dann mehrere Verbindungen zuweist.
Gruß
Armin
- Jürgen_Nordlicht
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Re: Adoptionen
hmm, zwischen biolog. und Adoptivnamen kann ja per Klick "bevorzugter Name" umgeschaltet werden,
so zumindest in meinem Fall.
Allerdings wird damit weder in der Darstellung "Stammtafel" noch "Ahnentafel" eine Veränderung bewirkt.
Hab ich da was übersehen
so zumindest in meinem Fall.
Allerdings wird damit weder in der Darstellung "Stammtafel" noch "Ahnentafel" eine Veränderung bewirkt.
Hab ich da was übersehen