Liebe Mitstreiter,
nach langer Zeit möchte ich wieder einmal eine Gedcom-Datei erzeugen. Dies soll aber unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Zeiten erfolgen. Leider weiß ich nicht mehr wie ich dies korrekt mache.
Es wäre schön, wenn mir jemand mitteilt, wie dies geschieht.
Gerhardus
Gedcom-Datei erzeugen unter Berücksichtigung der Gesetze
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Re: Gedcom-Datei erzeugen unter Berücksichtigung der Gesetze
Was meinst du mit gesetzlich vorgegebenen Zeiten?
Ich hätte erwartet, dass lebende Personen Ansprüche nach den Datenschutzgesetzen haben, Verstorbene nicht. Ich selbst neige dazu, dabei eine Anstandsfrist (von 5, 10 oder 20 Jahren je nach Zielgruppe) für kürzlich Verstorbene einzuhalten.
Gesetze, die die Auskunftsmöglichkeiten von deutschen Standesämtern und Archiven regeln, dürften dich zumindest direkt nicht betreffen. Oder ergeben sich dadurch Datenschutz-Pflichten, dass du aus diesen Quellen offizielle Auskünfte nur mit begrenztem Verwendungsrecht (persönliche Information zu privaten bzw. wissenschaftlichen Zwecken) bekommen hast? Das könnte natürlich sein.
Ich hätte erwartet, dass lebende Personen Ansprüche nach den Datenschutzgesetzen haben, Verstorbene nicht. Ich selbst neige dazu, dabei eine Anstandsfrist (von 5, 10 oder 20 Jahren je nach Zielgruppe) für kürzlich Verstorbene einzuhalten.
Gesetze, die die Auskunftsmöglichkeiten von deutschen Standesämtern und Archiven regeln, dürften dich zumindest direkt nicht betreffen. Oder ergeben sich dadurch Datenschutz-Pflichten, dass du aus diesen Quellen offizielle Auskünfte nur mit begrenztem Verwendungsrecht (persönliche Information zu privaten bzw. wissenschaftlichen Zwecken) bekommen hast? Das könnte natürlich sein.
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Re: Gedcom-Datei erzeugen unter Berücksichtigung der Gesetze
Wer googeln kann ist klar im Vorteil:
Die DSGVO sagt nichts zu Verstorbenen, in der Definition der personenbezogenen Daten wird nur von „natürlichen Personen“ (Art. 4 Nr. 1 DSGVO) gesprochen. Der Blick in die Erwägungsgründe schafft Klarheit: In Erwägungsgrund 27 werden Daten Verstorbener explizit von der Geltung der DSGVO ausgenommen.
Die DSGVO sagt nichts zu Verstorbenen, in der Definition der personenbezogenen Daten wird nur von „natürlichen Personen“ (Art. 4 Nr. 1 DSGVO) gesprochen. Der Blick in die Erwägungsgründe schafft Klarheit: In Erwägungsgrund 27 werden Daten Verstorbener explizit von der Geltung der DSGVO ausgenommen.
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Re: Gedcom-Datei erzeugen unter Berücksichtigung der Gesetze
Ich mache das abhängig von der geplanten Verwendung der GEDCOM-Datei wie folgt:
- Wenn ich die GEDCOM-Datei selbst verwende, um sie bspw. in Webtrees zu importieren, dann mache ich bei allen noch lebenden Personen und bei einigen sensiblen Ausnahmen einen Haken unter "Vertrauliche Person". Damit kann ein Dritter diese Daten nicht einsehen.
- Wenn ich die GEDCOM-Datei weitergeben will, dann erzeuge ich eine Kopie der Ahnendatei und entferne dort die lebenden Personen unter "Bearbeiten / Gruppe löschen..." und ignoriere trotzig die sensiblen Ausnahmen.
- Gerhardus 1
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Re: Gedcom-Datei erzeugen unter Berücksichtigung der Gesetze
Liebe Mitstreiter,
wie ich sehe, hatte ich mich schlecht ausgedrückt, aber es sind die für mich richtigen Antworten von Ihnen geschrieben worden.
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Gruß
Gerhardus
wie ich sehe, hatte ich mich schlecht ausgedrückt, aber es sind die für mich richtigen Antworten von Ihnen geschrieben worden.
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Gruß
Gerhardus
Mit Forschergruß aus HH-Rahlstedt