Standesamt Geburt, Tod

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Suanlo
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Standesamt Geburt, Tod

Beitrag von Suanlo »

Zur Heirat ist es möglich, in Ab jeweils einen separaten Eintrag für die standesamtliche bzw. die kirchlich Heirat je Paar mit verknüften Zeugen anzulegen.

Für die (im Deutschen Kaiserreich seit 1875) ebenso obligatorische bürgerliche Registrierung einer Geburt bzw. eines Sterbefalles beim Standesamt ist offenbar eine separate Erfassung in Ab derzeit nicht möglich/vorgesehen. Es gibt nur die Möglichkeit zur Erfassung der folgenden Taufe bzw. der Bestattung, also nur die "kirchliche" Seite des Ereignisses.

Wäre das eventuell ein Verbesserungsvorschlag an den Entwickler, analog der Lösung für Heirat ?

Welche Lösung bietet sich aktuell in Ab zur Erfassung der standesamtlichen Registrierung von Geburts- bzw. Sterbefällen an ?
Wie läuft es in der Anwendungspraxis ?

(Das Anlegen eines individuellen Ereignisses (z.B. "Geburtsreg.Standesamt") ist wohl nicht zu empfehlen,
- es ist ein allgemeines Problem
- die erforderliche Verknüpfung mit Zeugen wäre nicht möglich)
Viele Grüße
Suanlo
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DirkB
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Re: Standesamt Geburt, Tod

Beitrag von DirkB »

Hallo Suanlo,

in der Genealogie wird einem solchen "Ereignis" keine weitere Bedeutung beigemessen. Ich würde den Standesamtsauszug einfach als Quelle der Geburt zuweisen. Ich habe das auch noch nie in anderen Programmen gesehen, dass man das Datum der Meldung beim Standesamt einer Person zuweist (wüsste nicht mal, wann diese Standesamtsmeldung bei mir war).

Eine Analogie zur Heirat sehe ich nicht. Eine standesamtliche Trauung ist quasi eine "Zeremonie" (vielleicht war es in den Anfängen etwas einfacher gehalten), bei dem die betreffenden Personen anwesend sind. Eine Standesamtsmeldung ist aus meiner Sicht ein behördlicher Vorgang, ähnlich wie Aushändigung erster Führerschein oder Personalausweis.

Ansonsten Notizen oder eigenes Ereignis.

- Dirk
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Klaus Rothfeld
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Re: Standesamt Geburt, Tod

Beitrag von Klaus Rothfeld »

Hallo Suanlo,
ich habe das Problem für mich so gelöst.
Bei Heiraten ist das Datum der standesamtlichen Hochzeit auch das Dokumentendatum, Außnahmen kenne ich bis jetzt nicht.
Bei Geburten und Sterbefällen ist das Datum oft um einpaar Tage vesetzt.
Hier habe ich eine Quelle angelegt s. Bild und bei der Person Buchnummer, Seite, Nr. und das Datum der Quelle eingetragen.
Für die Zeugen / Anzeigende/r habe ich ein einfaches eigenes Ereignis erstellt nur Name.
Die Verknüpfung mit anderen Personen funktionier da nicht. Die Erfassung dieser Daten ist schon speziell aber es geht.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Schöne Grüße aus OWL
Klaus

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Suanlo
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Re: Standesamt Geburt, Tod

Beitrag von Suanlo »

Hallo Dirk,

Danke für deine ausführliche Stellungnahme und Einschätzung.
Ich nehme an, dass das, was ich hier dazu anmerke, dir bekannt ist.
Ich erwähne es nur zur Klarheit in der Sache:

"in der Genealogie wird einem solchen "Ereignis" keine weitere Bedeutung beigemessen"

Das mag im technischen GEDCOM-Standard/Verständnis ja so sein. Aber wird in der "Genealogie" (in Deutschland z.B.)
deiner Meinung nach der gesetzlichen Personenstandbeurkundung durch das Standesamt wirklich "keine Bedeutung" beigemessen ?

Info:
Das deutsche Personenstandgesetz (seit 1875) regelt die
die Erfassung und Beurkundung von Geburten, Eheschließungen, Begründungen von Lebenspartnerschaften und Todesfällen,
die Führung der entsprechenden Personenstandsregister (Geburtenregister, Eheregister, Sterberegister) ausschließlich durch die Standesämter
.


"Eine standesamtliche Trauung ist quasi eine "Zeremonie" "
Seit 1875 ist es genau umgekehrt: Die rechtlich verbindliche Meldung zum Personenstandsereignis Geburt, Heirat, Tod ist gesetzlich ausschließlich vor dem Standebeamten möglich. Die kirchliche Taufe, Heirat, das Begräbnis ist seitdem zwar weiterhin gesellschaftlich von großer Bedeutung, rechtlich aber unverbindlich für den gesetzlichen Personenstand, quasi eine "Zeremonie".

"wüsste nicht mal, wann diese Standesamtsmeldung bei mir war"
:-; schau 'mal in deine Geburtsurkunde :-;

"Eine Standesamtsmeldung ist aus meiner Sicht ein behördlicher Vorgang, ähnlich wie Aushändigung erster Führerschein oder Personalausweis"
Wohl nicht, denn die vorgeschriebene Meldung eines Personenstandsereignisses vor dem Standesbeamten wird von ihm amtlich beurkundet und wird erst damit rechtswirksam (siehe amtliche Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde.) Und das geschieht verpflichtend in allen Fällen in Anwesenheit von Zeugen (was geneaologisch von großem Interesse ist).
Übrigens können die notwendigen Zeugen für Geburt, Heirat oder Tod vor dem Standesamt ganz andere sein, als z.B. die Zeugen bei der kirchlichen Heirat. Ebenso können Datum und Ort der standesamtlichen Beurkundung von Geburt, Heirat, Tod unterschiedlch von dem kirchlichen Ereignis von Taufe bzw. Heirat, Begräbnis sein.

Tatsächlich ist es also wohl so, dass für die Familienforschung die standesamtliche und kirchliche Dokumentation von Geburt, Heirat, Tod bzw. Geburt/Taufe, Heirat, Tod/Begräbnis als unterschiedliche Ereignisse mit möglichweise unterschiedlichen Orten, Kalenderdaten und Beteiligten, durchaus von Bedeutung sind und auch jeweils so berücksichtigt werden.

Wenn das in der Genealogie-Software so bei Heirat ja, aber nicht bei Geburt und Tod vorgesehen/abbildbar ist, muss man sich als Anwender halt "behelfen".
Dein Rat als Entwickler dazu:
"Ansonsten Notizen oder eigenes Ereignis."

(eigenes Ereignis hat starke Nachteile: a) nicht GEDCOM-conform b) keine Verknüpfung mit Zeugen)
Viele Grüße
Suanlo
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Suanlo
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Re: Standesamt Geburt, Tod

Beitrag von Suanlo »

Hallo Klaus,

vielen Dank für die Darstellung deiner Vorgehensweise.
Du hast deine Lösung für das "Problem" gefunden -
sie zeigt den großen Aufwand und kann doch unzulänglich bleiben, "speziell", wie du selbst sagst.
Daher meine Frage nach einer möglichen Verbesserung an dieser Stelle in der Software ...
Viele Grüße
Suanlo
Kermet
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Re: Standesamt Geburt, Tod

Beitrag von Kermet »

Hallo Suanlo,
ich halte die Information wann das Datum im Standesbuch eingetragen wurde für unwichtig. Wichtig ist doch das eigentliche Geburtsdatum und nicht ob das Datum am selben Tag oder ein Tag später vermerkt wurde. Das gibt ja keinen Mehrwert.
Analog erfasse ich beim Taufdatum den Tauftag und nicht wann der Pfarrer das ins Taufbuch eingetragen hat, insofern das überhaupt ersichtlich ist.
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