Liebe Ahnenblattgemeinde,
ich habe ein bischen Bauchschmerzen bei dem Status von Vter bzw. Mutter, wenn das Kind ein Steifkind ist, ist der Vater oder die Mutter doch Stiefvater oder Stiefmutter ? oder sehe ich da was falsch?
mit herzlichen Grüßen
Bernd Laubrock
Status von Vater und Mutter
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Re: Status von Vater und Mutter
Hallo!
Da gibt es wohl kein richtig oder falsch. Wir gehen immer davon aus, dass die kirchlichen oder standesamtlichen Einträge die Wahrheit darstellen. Das stimmt wohl auch überwiegend bei den Müttern. Allerdings sollte die soziale, Kind prägende Familie ausreichend gewürdigt werden. Hier sind dann auch Vorfahren eher zu ermitteln. Ein Vermerk in den Notizen auf die Adoption, eventuell mit bekannten Daten, ist für mich ausreichend.
reinifleischi
Da gibt es wohl kein richtig oder falsch. Wir gehen immer davon aus, dass die kirchlichen oder standesamtlichen Einträge die Wahrheit darstellen. Das stimmt wohl auch überwiegend bei den Müttern. Allerdings sollte die soziale, Kind prägende Familie ausreichend gewürdigt werden. Hier sind dann auch Vorfahren eher zu ermitteln. Ein Vermerk in den Notizen auf die Adoption, eventuell mit bekannten Daten, ist für mich ausreichend.
reinifleischi
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Re: Status von Vater und Mutter
Habe da keine eigene Erfahrung,
denke aber so ist das dann mit Stiefvater und -mutter.
denke aber so ist das dann mit Stiefvater und -mutter.
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Re: Status von Vater und Mutter
Guten Abend,
da wir uns bei der Ahnenforschung auch mit Abstammung befassen, würde ich folgende Vorgehensweise vorziehen: Das Kind sollte ausschließlich demjenigen zugeordnet werden, von dem es abstammt. Kommt ein Stiefkind in eine Ehe, so kann der vorherige Ehegatte der Vater oder die Mutter sein, oder es handelt sich um eine nichteheliches Kind. Dann würde dieses Kind z.B. nach der Heirat der Kindesmutter weiterhin ein nichteheliches Kind bleiben. War es ein voreheliches Kind, so wird es mit der Eheschließung der Eltern legitimiert. Eine Adoption liegt in beiden Fällen nicht vor. (Es sei denn, der Geburtseintrag enthält einen entsprechenden Ranvermerk. Dann handelt es sich aber auch nicht mehr um ein Stiefkind.)
Durch diese "richtige" Zuordnung sind die Nachfahren- bzw. Vorfahrenliste genealogisch in Ordnung.
Viele Grüße
Frank Cella
da wir uns bei der Ahnenforschung auch mit Abstammung befassen, würde ich folgende Vorgehensweise vorziehen: Das Kind sollte ausschließlich demjenigen zugeordnet werden, von dem es abstammt. Kommt ein Stiefkind in eine Ehe, so kann der vorherige Ehegatte der Vater oder die Mutter sein, oder es handelt sich um eine nichteheliches Kind. Dann würde dieses Kind z.B. nach der Heirat der Kindesmutter weiterhin ein nichteheliches Kind bleiben. War es ein voreheliches Kind, so wird es mit der Eheschließung der Eltern legitimiert. Eine Adoption liegt in beiden Fällen nicht vor. (Es sei denn, der Geburtseintrag enthält einen entsprechenden Ranvermerk. Dann handelt es sich aber auch nicht mehr um ein Stiefkind.)
Durch diese "richtige" Zuordnung sind die Nachfahren- bzw. Vorfahrenliste genealogisch in Ordnung.
Viele Grüße
Frank Cella