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Uneheliches Kind während der Ehe
Verfasst: 20.03.2025, 17:59
von Perry
Guten Tag,
ich habe folgende Situation. Eine verheiratete Frau hatte während der Ehe ein Verhältnis mit einem anderen Mann und bekommt ein uneheliches Kind. Die Ehe besteht weiter. Jahre später erkennt der Kindsvater das Kind als das seine an.
Wie erfasse ich die Situation in Ahnenblatt 4.24.
Für Hilfestellung wäre ich dankbar.
Viele Grüße
Perry
Re: Uneheliches Kind während der Ehe
Verfasst: 21.03.2025, 09:19
von ahnenarmin
Hallo Perry,
es gibt eine Partnerschaft (ohne Ehe) zwischen der verheirateten Frau und dem anderen Mann aus der das Kind entstanden ist. Beide Elternteile sind die (biologischen) "leiblichen Eltern" in AB4.24.
Daneben gibt es die Ehe und der Mann wird als "Adoptivvater" also als 2. Vater erfasst. Die Mutter ist immer die leibliche Mutter und muss daher nicht nochmal erfasst werden.
BEACHTE: Korrektur in meinem nächsten Beitrag!
Gruß
Armin
Re: Uneheliches Kind während der Ehe
Verfasst: 21.03.2025, 12:01
von Krause
Perry hat geschrieben: ↑20.03.2025, 17:59
und bekommt ein uneheliches Kind. Die Ehe besteht weiter.
Anmerkung:
Das Kind ist ehelich.
Im deutschen Recht wird klar zwischen dem rechtlichen und dem biologischen Vater unterschieden. Der Mann, der nach § 1592 BGB als Vater gilt, ist der rechtliche Vater mit allen Rechten und Pflichten. Der biologische Vater hingegen ist der Mann, der das Kind tatsächlich gezeugt hat.
Re: Uneheliches Kind während der Ehe
Verfasst: 21.03.2025, 14:44
von ahnenarmin
@ Krause:
Danke für die Erläuterung.
Wenn deutsches Recht (BGB) gilt, kann das Kind nicht den Status "unehelich" haben- richtig. Dann kann es aber auch keine "Anerkennung der Vaterschaft" als Kindsvater geben.
@ Perry:
Wie verhält sich denn der Sachverhalt genau?
@ Perry:
Laut BGB könnte der Ehemann die Vaterschaft angefochten haben und den anderen biologischen Erzeuger als genetischen Vater feststellen lassen.
In AB gibt es nur den "leiblichen" Vater, den "Adoptivvater" und den "Stiefvater".
Genau genommen haben wir laut BGB hier einen "genetischen" Vater [="biologisch", ="leiblich"] und einen "rechtlichen" Vater, aber keinen "Adoptivvater" und keinen "Stiefvater". Ist daher eine Lücke in AB.
Gruß
Armin
Re: Uneheliches Kind während der Ehe
Verfasst: 21.03.2025, 19:20
von Perry
Hallo Armin,
vielen Dank für die Antworten.
Etwa 20 Jahre nach der Geburt des Kindes wurde mit Urteil des Landgerichtes festgestellt, dass die Tochter nicht das eheliche Kind des Ehemannes ist. Daraufhin hat der biologische Vater vor dem Jugendamt seine Vaterschaft anerkannt.
Wie stelle ich die Beziehung zwischen Mutter und biologischem Vater in AB dar.
Als nicht verheiratet? Dann erscheint diese Beziehung allerdings nicht im Lebenslauf der Mutter. Die Geburt der Tochter wird allerdings aufgeführt.
Der biologische Vater erscheint in der Übersicht (ich weiß nicht, ob das so heißt) als nicht verheiratet. Allerdings ohne ein Jahr.
Kann man das besser darstellen?
Viele Grüße
Perry
Re: Uneheliches Kind während der Ehe
Verfasst: 22.03.2025, 10:21
von ahnenarmin
Hallo Perry,
nichteheliche Beziehungen sind kein "Hochzeitsereignis" und werden standardmäßig erst mal nicht erfasst und werden daher auch nicht dargestellt.
Wenn du auch nichteheliche Beziehungen als Ereignis oder Fakt im Lebenslauf darstellen willst (auch mit Datumsangabe), musst du unter "Partner" einen selbst definierten Fakt oder ein selbst definiertes Ereignis erzeugen (Klick auf frünes Pluszeichen).
z. B.
Ereignis: "One-Night-Stand" oder "nichteheliche Beziehung"
Datum: eventuell am XX.XX.XXXX
Ort: "Hinter dem Bierzelt" oder ähnliches
in den Tafeldarstellungen erscheint die Beziehung aber weiter als "o-o", also als "keine Ehe".
Gruß
Armin
Re: Uneheliches Kind während der Ehe
Verfasst: 24.03.2025, 12:03
von Perry
Hallo Armin,
vielen Dank für den Hinweis.
Ich werde es so machen.
Danke
Perry