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Fakten für nichteheliche Beziehung, Ausbidung, Flucht, Gefangenschaft o.ä.

Verfasst: 09.06.2025, 10:01
von Erna
Guten Morgen,

eben fiel mir auf, dass es erstaunlicherweise keinen Beziehungs-Fakt einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gibt. Den muss man erzeugen, und dann bekommt man die übliche Warnung, es gebe doch schon so viele Fakten ...

Dasselbe gilt für "Ausbildung" als Oberbegriff für Studium etc. - es gibt nur "Schulabschluss" - Flucht und unfreiwillige Aufenthalte, die man zwar als Wohnort eintragen könnte, aber das trifft es nicht immer (KZ, Heilanstalt im Rahmen der Nazi-Krankenmorde, ...)

Es grüßt
Erna

Re: Fakten für nichteheliche Beziehung, Ausbidung, Flucht, Gefangenschaft o.ä.

Verfasst: 09.06.2025, 10:19
von Kermet
Guten Morgen,

nichtehelich kannst Du in der Heirat abbilden, da gibt es sogar einen Haken für bei den Eigenschaften der Heirat.

Und Du wirst nie für alle Ereignisse einen Fakt angelegt bekommen, dafür gibt es einfach zu viele Eventualitäten im Leben, das würde Ahnenblatt unübersichtlich machen. Da musst Du schon selbst Hand anglegen.