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				Kaufvertrag aus dem Jahre 1895
				Verfasst: 26.07.2011, 17:31
				von PaziFischer
				Hallo Zusammen,
ich stoße mal wieder an meine Grenzen.
Vielleicht könnt ihr mir ja helfen.
Der Text, den ich vielleicht lesen konnte, habe ich mal eingefügt.
Der korrigierte Text ist weiter unten erneut eingestellt.
Ich danke schon einmal für jeden Lösungsversuch.
PaziFischer
			 
			
					
				
				Verfasst: 26.07.2011, 20:49
				von Michal
				Hier mein kleiner Beitrag zu einem Abschnitt aus dem Scan IMG 7183:
"§§ 2 
Für Größe und Güthe so wie auch für 
Eigenthum und Hiepothekenfreiheit leisten
Verkäufer Gewer"
			 
			
					
				Re: Kaufvertrag aus dem Jahre 1895
				Verfasst: 26.07.2011, 21:21
				von Chlodwig
				Noch ein kleiner Lösungsbeitrag:
§§ 1
Die Ehefrau Anton Müller geb. Gerlach
verkauft hiermit in beistand und zufrieden-
heit ihres ehemannes der Wittwe Hillebrand zu Madfeld
die sogenannte Schiehe auf der Rummelfuhl
... (ist nicht mehr auf dem Bild?)
§§ 2
Für Größe und Güthe so wie auch für
Eigenthum und Hiepothekenfreiheit leisten
der Käufer Gewer
§§ III
Bei der Auflassung zahlt die Käuferin
an die Verkäuferin auf daß Kaufgeld
Sofort Sechshundert Fünfundfiertzich Mark
... (ist nicht mehr auf dem Bild?)
§§ IIII
_____ __ Lasten und Abgaben gehen vom 20 ten Juli d. jahr. auch an Keuferin über der Kaufpreis wird
mit 4% bis zur Zahlung verzinst.
Wittwe Heinrich Hillebrand  E. Anton Müller
Chlodwig
			 
			
					
				
				Verfasst: 26.07.2011, 21:30
				von Michal
				Und der Paragraph III (der teilweise gerade von Chlodwig entziffert wurde):
"§§ III 
Bei der Auflassung zahlt die Kauferin 
an die __kaufer(in) auf daß Kaufgeld 
sofort Sechshundert Fünfundfiertzich Mark 
Einhundertfünfzich Mark zahlt Kauferin 
December d. Jahr. und den Rest bei Zustellung 
des Weges (??) mit Einhundertfünfzich Mark 
Verkauferin hat auch die Kauferin 
verpflichtet einen Abfurweg und Zufur
weg _______ __________________"
			 
			
					
				
				Verfasst: 26.07.2011, 23:42
				von PaziFischer
				Vielen Dank Michal,
vielen Dank Chlodwig,
für die Hilfe bei der Entzifferung.
An Chlodwig:
... (ist nicht mehr auf dem Bild?) 
Der Text geht auf dem nächsten Bild weiter.
Könntest du noch einmal ein Auge drauf werfen.
Dank eurer Hilfe verstehen ich jetzt den Vertrag.
Interessant finde ich die Schreibweise "fierzich".
PaziFischer
 
			 
			
					
				
				Verfasst: 27.07.2011, 09:46
				von Michal
				Gerne geschehen. Noch ein Ergänzungsversuch (aber eben nur ein Versuch):
"§§ IIII
Steuren Lasten und Abgaben..."
			 
			
					
				
				Verfasst: 27.07.2011, 11:58
				von PaziFischer
				Dank der Hilfe von Michal und Chlodwig hier der bisher
ermittelte Text:
Madfeld den 4. September 1895 
Hierzu Neun ____ _____ _____ 50 ______ zwei _____ antwortlich 
Brilon den 9. September 1895 
________________________ 
________ der Efrau Anton Müller in Beistande 
und zu _______ _______ ________ ________ 
Anton Müller zu Ossendorf als Verkäufer 
Sind 2 ____ der Wittwe H. Hillebrand zu 
Madfeld als, Käufer _______ folgender 
Vertrag vereinbart. 
§§ 1 
Die Ehefrau Anton Müller geb. Gerlach 
verkauft hiermit in beistand und zufrieden- 
heit ihres ehemannes der Wittwe Hillebrand zu Madfeld 
die sogenannte Schiehe auf der Rummelfuhl 
bei Madfeld als Flur 5 zur Größe ____ 13/4 
________ ____ und ______ Morgen 
Zu dem vereinbartem Kauf ______ _______ 
945 Mark wörtlich Neunhundertfünfundviert- 
zich Mark. 
  
§§ 2 
Für Größe und Güthe so wie auch für 
Eigenthum und Hiepothekenfreiheit leisten 
der Käufer Gewer.
§§ III 
Bei der Auflassung zahlt die Käuferin 
an die Verkäuferin auf daß Kaufgeld 
Sofort Sechshundert Fünfundfiertzich Mark
Einhundertfünfzich Mark zahlt Kauferin 
December d. Jahr. und den Rest bei Zustellung 
des Weges (??) mit Einhundertfünfzich Mark 
Verkauferin hat auch die Kauferin 
verpflichtet einen Abfurweg und Zufur 
weg _______ __________________
§§ IIII 
Steuren, Lasten und Abgaben gehen vom 20 ten Juli 
d. jahr. auch an Keuferin über der Kaufpreis wird 
Mit 4% bis zur Zahlung verzinst.
Wittwe Heinrich Hillebrand E. Anton Müller
Vielleicht kann noch jemand die Lücken füllen.
PaziFischer
			 
			
					
				
				Verfasst: 27.07.2011, 15:20
				von Michal
				Die Präambel und Paragraph 1:
"Zwischen der Efrau Anton Müller in Beistande 
und Zufriedenheit Ihres Ehemannes Bahnwärter
Anton Müller zu Ossendorf als Verkäufer 
und 2tens der Wittwe H. Hillebrand zu 
Madfeld als, Käufer wurde folgender 
Vertrag vereinbart. 
§§ 1 
Die Ehefrau Anton Müller geb. Gerlach 
verkauft hiermit in beistand und zufrieden- 
heit ihres ehemannes der Wittwe Hillebrand zu Madfeld 
die sogenannte Schiehe auf der Rummelfuhl 
bei Madfeld als Flur 5 zur Größe von 1 3/4 
buchstäblich ein und dreiviertel Morgen 
Zu dem vereinbartem Kaufpreise von
945 Mark wörtlich Neunhundertfünfundviert- 
zich Mark."
Die ersten Zeilen der ersten Datei sind recht unscharf. Ein besseres Scanbild vielleicht?
			 
			
					
				
				Verfasst: 27.07.2011, 16:06
				von PaziFischer
				Hallo Michal,
vielen Dank für die Lesehilfe.
Leider habe ich den Originalvertrag nicht. Mir liegen nur ein
Paar Fotos vor.
Ich werde heute abend aber noch einmal versuchen, eine besser Ansicht
einzustellen.
PaziFischer