Uneheliche Kinder/verschiedene Väter/ spätere Heirat eines a

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Sendelbach
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Uneheliche Kinder/verschiedene Väter/ spätere Heirat eines a

Beitrag von Sendelbach »

Eine Elisabeth – bekommt zwischen 1910 und 1921, ledig, drei Kinder von drei verschiedenen Partnern.

Eines dieser Kinder ist mein Vater.

1921 Heiratet sie und der Ehemann gibt allen drei Kindern seinen Familiennamen (Einbenennung).

Wie gibt man so etwas in das Ahnenblatt ein.

Zwei der drei Väter sind gerichtlich und dadurch auch namentlich bekannt. Wo gibt man diese Daten ein?

Nachtrag: Die Kinder wurden mit einem anderen Familiennamen geboren und später "umbenannt", also keine Namensänderung durch Heirat. Auch das macht Probleme.

Gruß Mathias
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Fridolin
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Beitrag von Fridolin »

Hallo Sendelbach,

deine Begriffe sind mir fremd: Was da 1921 mit den Namen passiert ist, nennst du Einbenennung oder Umbenennen. Aber es ist doch etwas ähnliches wie eine Adoption, oder?

Falls du mit Ahnenblatt in der 3er Version unterwegs bist, würde ich darum vorschlagen, bei den drei Kindern jeweils zwei Elternpaare anzulegen: einmal die leiblichen Eltern und einmal das Elternpaar mit dem Adoptivvater. Auch wenn letztere für dich vielleicht relevanter sind, willst du ja vielleicht die Ahnen der leiblichen Eltern nachverfolgen?

Ähnlich gehst du mit den Namen vor: Legst einerseits den Geburtsnamen an, andererseits den angenommenen Namen aus dem Kindesalter. AB 3.x bietet zu solchen Zwecken an, dass man einen Fakt aus den Daten noch ein zweites Mal hinzustellt. Beim Namen kannst du dann, sobald der Fakt mehrfach vorliegt, jeweils auch den Typ angeben.

Soweit jedenfalls mal die programmtechnischen Möglichkeiten.

Sicherheitshalber verweise ich noch auf ein Problem, das du beachten musst: http://www.ahnenblattportal.de/viewtopi ... t=adoption . Also nicht die drei Kinder als Geschwister doppelt anlegen. Am besten orientierst du dich an der Mutter und rufst den Fall immer wieder von ihr aus auf. Sie wird auf diese Weise natürlich einige Partnerschaften ansammeln, auch wenn es keine Ehen sind und vielleicht auch nie Lebensgemeinschaften waren. Partnerschaften im Sinne der Genealogie sind es eben doch.

Wie das genau klappt, dass du am Ende die Ehe von 1921 nicht dreimal eingetragen hast, musst du mal sehen - ich würde vorher auf jeden Fall eine Datensicherung anlegen (Familiendatei.ahn an einen sicheren Ort kopieren).
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Sendelbach
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Beitrag von Sendelbach »

Hallo Fridolin,
nein eine Einbenennung ist keine Adoption. Es ist "nur" eine gerichtliche/notarielle Namensgebung für uneheliche Kinder aus einer früheren Beziehung.
Ich bin mit Ahnenblatt 3 unterwegs.
Den Tip werde ich ausprobieren und melde mich, wie es klappt, klingt aber erst mal plausibel bis auf die Adoption.
Gruß Mathias
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ahnenarmin
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Beitrag von ahnenarmin »

Hallo Mathias, hallo Fridolin,
ich sehe das etwas anders:

Elisabeth - ich nenne sie mal Huber - bekommt von 3 verschiedenen Männer je ein uneheliches Kind und heiratet später einen 4. Mann - ich nenne ihn mal "Schulz".
Soweit die biologischen Fakten, die man abbilden muss:

Zur Elisabeth nacheinander insgesamt 4 Partner eingeben. Zu 3 Partnern (ohne Eheschließung) je 1 Kind und dann den 4 Partner mit Eheschließung.

Elisabeth wird mit ihrem Geburtsnamen "Huber" eingegeben. Die 3 unehelichen Kinder erhalten ebenfalls ihren Geburtsnamen (nach damaligem Namensrecht) , der müsste bei allen 3 Kindern der Name der Mutter, also ebenfalls ""Huber" lauten.

Eisabeth erhält als Ehenamen vermutlich den Namen "Schulz".

Bis hierher ist meines Erachtens alles unstrittig.
Jetzt kann man den Kindern noch den (zusätzlichen, vom Stiefvater erhaltenen Namen) in AB 3.XX zuweisen.
Zum Stiefvater Schulz besteht keine direkte Verwandtschaft (da keine Adoption).

Schwierig wird es, wenn die 3 Kinder ebenfalls Kinder haben, da diese dann als Geburtsnamen den Namen "Schulz" tragen (zumindest die Kinder der Söhne).
Hier tritt dann ein Sprung im Familiennamen auf.

Griß
Armin
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Beitrag von Vorfahrensucher »

Hallo Zusammen

Die Einbenennung gibt es heute noch und ist rechtlich verbindlich.
Siehe hier:Einbennung

Gruß

Reimund
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Fridolin
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Beitrag von Fridolin »

Vielleicht ist dein Vorschlag, Armin,
der einfachste/sicherste Weg!
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Sendelbach
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Beitrag von Sendelbach »

Vielen Dank für die schnellen Reaktionen. Der Vorschlag von Armin hat geklappt und stellt sich nun gut und für mich richtig dar.
Das war meine erste Frage im Forum. Dass so schnelle und kompetente Antworten kommen, hatte ich nicht zu hoffen gewagt.
Gruß Mathias
Sendelbach
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Re: Uneheliche Kinder/verschiedene Väter/ spätere Heirat eines a

Beitrag von Sendelbach »

Ist schon ein paar Jahre her, dass ich die Frage gestellt habe. Komplizierter geht immer. Es hat sich herausgestellt, dass die Mutter am 19.4.1915 unter einem falschen Vor- und Familiennamen entbunden hat. Durch ein Amtsgericht in Halle an der Saale wurde am 12.11.1923 der Geburtsname berichtigt (Alter des Probanden 8). Im Jahr 1935 hat die Mutter geheiratet und der Mann hat dem Kind seinen Namen "erteilt". Da war das "Kind" 20 und hat den Namen weitergetragen bis zu mir. Wie gibt man so etwas ins Ahnenblatt ein ????
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Re: Uneheliche Kinder/verschiedene Väter/ spätere Heirat eines a

Beitrag von DirkB »

Hallo Mathias,

vielleicht in den Notizen zum Namen?

- Dirk
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Martin-D
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Re: Uneheliche Kinder/verschiedene Väter/ spätere Heirat eines a

Beitrag von Martin-D »

Ich würde das wie Dirk schreibt in die Notizen eintragen und zusätzlich als Namensvariante hinterlegen.
@Dirk Es wäre wünschenswert, wenn man Namensvarianten bei Bedarf auch im "Gehezu Dialog" sichtbar machbar wären.

Gruß
Martin
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Fridolin
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Re: Uneheliche Kinder/verschiedene Väter/ spätere Heirat eines a

Beitrag von Fridolin »

Der Geburtsname des Kindes ist ja wohl fake - das muss irgendwie kommentiert werden. Mit der Adoption kannst du dagegen unterschiedlich umgehen: entweder ebenfalls nur über Notizen oder über einen zweiten Namens-Fakt, dem du den Typ "Adoption" verpasst. Anschließend kannst du festlegen (und mit einem Klick ändern), welchen der Namen du standardmäßig in Listen und Tafeln sehen möchtest.
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