Behandlung von (noch) unbekannten Personen in AB
Verfasst: 28.12.2024, 12:36
Hallo liebe Mitglieder,
seit dem Erscheinen des Updates 4.18, wo es offensichtlich zu einer Sensibilisierung der Erkennung von doppelten Personen kam, habe ich mir die Frage gestellt, ob meiner nunmehr seit zwölf Jahren geltende Handhabung, unbekannte Personen in AB zu erfassen, noch zeitgemäß bzw. generell praktikabel ist.
Ich handhabe es derzeit folgendermaßen: Finde ich einen neuen Vorfahren einer Person, nehmen wir als fiktives Beispiel den Vater von Franz Müller, Jakob Müller. Diesen habe ich durch den Taufeintrag von F. Müller namhaft machen können. In diesem Eintrag ist jedoch nur der Vater (J. Müller) erwähnt, was ja gerade in früherer Zeit durchaus vorkam. Es wird jedoch im Eintrag vermerkt, dass es sich um ein eheliches Kind handelt. Ich kann also recht sicher sein, dass der Vater, J. Müller, zum Zeitpunkt der Geburt bzw. Taufe des F. Müller, (mit einer Frau) verheiratet war. Ich erfasse daher eine (noch) unbekannte Ehefrau, das Hochzeitsdatum ist auch (noch) unbekannt.
Nun wird es spannend: Ich erfasse nämlich den Namen der unbekannten Ehefrau als "NN NN" (lat. noch zu nennender Name). So habe ich für mich gekennzeichnet, dass diese Person definitiv existierte und auch mit dem bekannten J. Müller verheiratet war. Für den Fall, dass ich die Hochzeit des Paares noch finde, oder auf anderem Wege der Name der unbekannten Ehefrau ermittelt werden kann, ersetze ich sodann das "NN NN" gegen den entsprechenden Namen.
Ich habe diese Praxis, wie bereits erwähnt, in meinen Anfängen der Forschung so eingeführt, ohne mir viele Gedanken über die Sinnhaftigkeit zu machen. Nun frage ich mich jedoch, ob diese Praxis die Forschung nicht erschwert bzw. die Ergebnisse verzerrt. Ich möchte dazu noch anmerken, dass ich die Erfassung einer Person als "NN NN" nur vornehme, sofern ich dieser unbekannten Person zumindest ein Ereignis oder eine Notiz etc. zuordnen kann. Also in dem o.g. Beispiel eben die Hochzeit mit dem bekannten J. Müller, die irgendwann vor der Geburt des ehelichen Kindes erfolgt sein muss. Mir ist durchaus bewusst, dass man dieses "Spiel" beliebig weit in die Vergangenheit führen könnte und einfach sämtliche (noch) unbekannten Vorfahren bis Generation X als "NN NN" erfassen könnte und darauf hofft, dass man diese irgendwann namhaft machen kann. Ich lege diesen Erfassungen deshalb, wie erwähnt, zumindest eine konkrete Verknüpfung bzw. eine Möglichkeit der Individualisierung zugrunde.
Die Alternative wäre, sofern kein Vor- und Nachname einer Person bekannt ist und kein Lebensereignis zeitlich exakt zugeordnet werden kann, diese Person gar nicht zu erfassen oder die Namensfelder zumindest freizulassen, sodass diese als "..." in AB angezeigt werden.
Ich bin unschlüssig und gespannt auf eure Ideen bzw. Praktiken auf diese Problematik bezogen.
Viele Grüße
Julian
seit dem Erscheinen des Updates 4.18, wo es offensichtlich zu einer Sensibilisierung der Erkennung von doppelten Personen kam, habe ich mir die Frage gestellt, ob meiner nunmehr seit zwölf Jahren geltende Handhabung, unbekannte Personen in AB zu erfassen, noch zeitgemäß bzw. generell praktikabel ist.
Ich handhabe es derzeit folgendermaßen: Finde ich einen neuen Vorfahren einer Person, nehmen wir als fiktives Beispiel den Vater von Franz Müller, Jakob Müller. Diesen habe ich durch den Taufeintrag von F. Müller namhaft machen können. In diesem Eintrag ist jedoch nur der Vater (J. Müller) erwähnt, was ja gerade in früherer Zeit durchaus vorkam. Es wird jedoch im Eintrag vermerkt, dass es sich um ein eheliches Kind handelt. Ich kann also recht sicher sein, dass der Vater, J. Müller, zum Zeitpunkt der Geburt bzw. Taufe des F. Müller, (mit einer Frau) verheiratet war. Ich erfasse daher eine (noch) unbekannte Ehefrau, das Hochzeitsdatum ist auch (noch) unbekannt.
Nun wird es spannend: Ich erfasse nämlich den Namen der unbekannten Ehefrau als "NN NN" (lat. noch zu nennender Name). So habe ich für mich gekennzeichnet, dass diese Person definitiv existierte und auch mit dem bekannten J. Müller verheiratet war. Für den Fall, dass ich die Hochzeit des Paares noch finde, oder auf anderem Wege der Name der unbekannten Ehefrau ermittelt werden kann, ersetze ich sodann das "NN NN" gegen den entsprechenden Namen.
Ich habe diese Praxis, wie bereits erwähnt, in meinen Anfängen der Forschung so eingeführt, ohne mir viele Gedanken über die Sinnhaftigkeit zu machen. Nun frage ich mich jedoch, ob diese Praxis die Forschung nicht erschwert bzw. die Ergebnisse verzerrt. Ich möchte dazu noch anmerken, dass ich die Erfassung einer Person als "NN NN" nur vornehme, sofern ich dieser unbekannten Person zumindest ein Ereignis oder eine Notiz etc. zuordnen kann. Also in dem o.g. Beispiel eben die Hochzeit mit dem bekannten J. Müller, die irgendwann vor der Geburt des ehelichen Kindes erfolgt sein muss. Mir ist durchaus bewusst, dass man dieses "Spiel" beliebig weit in die Vergangenheit führen könnte und einfach sämtliche (noch) unbekannten Vorfahren bis Generation X als "NN NN" erfassen könnte und darauf hofft, dass man diese irgendwann namhaft machen kann. Ich lege diesen Erfassungen deshalb, wie erwähnt, zumindest eine konkrete Verknüpfung bzw. eine Möglichkeit der Individualisierung zugrunde.
Die Alternative wäre, sofern kein Vor- und Nachname einer Person bekannt ist und kein Lebensereignis zeitlich exakt zugeordnet werden kann, diese Person gar nicht zu erfassen oder die Namensfelder zumindest freizulassen, sodass diese als "..." in AB angezeigt werden.
Ich bin unschlüssig und gespannt auf eure Ideen bzw. Praktiken auf diese Problematik bezogen.
Viele Grüße
Julian