Die Folge der Bismarckschen Reformen war die Trennung zwischen Kirche und Staat. Auf Grund dessen wurden zum 1.1.1876 die Standesämter geschaffen, die alleinig das Recht auf Vollziehung und Dokumentation von Personenstandshandlungen nach dem Personenstandsgesetz hat. Die Kirche selbst darf seit dem nur noch Ihre Amtshandlungen (Taufe, Trauung, Beerdigung) vornehmen und dies nur nach Vollzug einer vorausgegangenen Personenstandshandlung.
(von Birgit Dreuth, Evangelische Kirche Hessen-Nassau)
Aha, endlich weiß ich genau, ab wann
